seilbahn.net | Themenbereiche | Wirtschaft | 2020-05-13

Dr. Christoph Haidlen: Schadenersatz für Gäste wegen Corona?

Derzeit „geistern“ immer wieder Meldungen durch die Medien, dass Urlaubsgäste „Sammelklagen“ wegen der Folgen der Corona-Pandemie einbringen könnten. Die Erfolgsaussichten solcher Klage sind allerdings sehr gering.

Zunächst ist zu klären, gegen wen sich solche Klagen richten könnten. Das wurde – soweit erkennbar – noch nicht klar kommuniziert. Teilweise gibt es Behauptungen, dass Klagen (auch) gegen private (Tourismus-) Unternehmen, wie zB Seilbahnunternehmen, Hotelbetriebe, etc. eingebracht werden könnten, da diese „falsche Auskünfte“ erteilt hätten („Ich hatte angerufen und man hat mir gesagt, es sei sicher, anzureisen“).
 
Allgemein ist dazu zu sagen, dass ein solcher Kläger dem Unternehmen zuerst einmal ein Fehlverhalten nachweisen müsste. Dies wäre – als „Extrembeispiel“ – nur dann denkbar, wenn das Unternehmen wusste, dass sich in seinem Betrieb Personen mit Corona-Infektionen aufhalten, das aber bewusst verschweigt und keine Maßnahmen zum Schutz der Gäste oder Mitarbeiter setzt: Würde das Unternehmen von Infektionen wissen und sind die Behörden dazu bereits tätig, hätten zB anreisende Gäste davor gewarnt werden müssen. Ohne ein solches Wissen, scheitert eine Klage.
 
Wenn sich das Unternehmen so verhält, wie es von Seiten der (Gesundheits-) Behörden angeordnet oder vorgeschlagen wird, dann kann ihm kein Fehlverhalten vorgeworfen werden, selbst wenn die Aussagen der Behörden falsch gewesen wären: Das Unternehmer kann nicht für falsche Vorgaben der Behörden haftbar gemacht werden.
 
Meiner Meinung nach könnte eine solche Haftung nicht einmal dann „konstruiert“ werden, wenn bekannt gewesen wäre, dass es in der Region, in die der Gast anreisen möchte, positive Corona-Fälle gibt: Auch die Behörden haben Ende Februar/Anfang März 2020 selbst bei (damals noch vereinzelten) positiven Fällen nicht automatisch die gesamte Region als „gefährlich“ qualifiziert und es wurde auch nicht vor Reisen dorthin gewarnt.
 
Selbst wenn es einem Gast gelingen würde, nachzuweisen, dass eine Corona-Erkrankung bewusst verschwiegen worden wäre, dann müsste er immer noch beweisen, dass er sich genau in dem Betrieb, den er verklagt, infiziert hat. Bekanntlich kann sich eine Infektion bei vielen Gelegenheiten ereignen: Der Gast könnte sich beim Essen in einem anderen Lokal, beim Après-Ski, durch mitreisende Personen, beim Einkaufen oder dann auch erst wieder zu Hause infiziert haben.
 
Der Umstand, dass sich der Gast in einem Unternehmen aufgehalten hat, in dem sich infizierte Personen befinden, beweist noch lange nicht, dass er sich auch dort angesteckt hat!
 
Ebenso wäre zu klären, ob der Gast nicht Vorerkrankungen hatte, welche eine Infektion wahrscheinlicher oder deren Folgen schwerer gemacht haben.
 
Es bestehen also zahlreiche „Hürden“ für Urlaubsgäste, sollten sie (Tourismus-) Unternehmen in Österreich auf Schadenersatz klagen und ist nach dem aktuellen Wissensstand davon auszugehen, dass solche Klagen abgewiesen werden.
 
Für die Tourismus-Branche besteht daher kein Anlass zu einer großen Sorge vor solchen, medial „breit“ angekündigten Klagen.
 
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Christoph Haidlen


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