seilbahn.net | Themenbereiche | Wirtschaft | 2020-05-27

Schilthorn: Generalversammlung nicht in traditioneller Form

Auf die traditionelle Durchführung der Generalversammlung muss die Schilthornbahn AG in diesem Jahr verzichten. Aktionärinnen und Aktionäre können ihr Stimmrecht über einen unabhängigen Stimmrechtvertreter ausüben. Anders als angekündigt, beantragt der Verwaltungsrat den Verzicht auf eine Dividendenausschüttung.

Die Ausbreitung des Corona-Virus konnte in der Schweiz zwar deutlich verlangsamt werden, der Bundesrat hat aber bislang das Versammlungsverbot noch nicht aufgehoben. Zudem stehen die Gesundheit und Sicherheit der Gäste sowie Aktionärinnen und Aktionäre im Zentrum der Geschäftstätigkeiten. Aus diesen Gründen kann die Generalversammlung der Schilthornbahn AG nicht in der traditionellen Form in Mürren stattfinden. Der Verwaltungsrat hat für den 19. Juni 2020 eine Alternativdurchführung gemäss COVID-19 Verordnung beschlossen. Eine persönliche Teilnahme der Aktionärinnen und Aktionäre ist ausgeschlossen. Allerdings können diese ihr Stimmrecht über den vom Verwaltungsrat bezeichneten unabhängigen Stimmrechtvertreter ausüben. 

Verzicht auf Dividendenausschüttung

Anders als im Aktionärsbrief von Ende April 2020 geäussert, beantragt der Verwaltungsrat, auf eine Dividendenausschüttung zu verzichten. Die Einschätzung ist jedoch unverändert: „Wir glauben trotz der aktuellen Corona-Pandemie an die touristische Zukunft und die gute Marktposition der Schilthornbahn“, sagt Präsident Peter Feuz „Die anhaltenden Unsicherheiten über die Öffnung der Reisemärkte sowie die Auswirkungen auf die Weltwirtschaft veranlassen uns aber zu einer besonders umsichtigen Liquiditätsplanung“.

Geschäftsbericht inklusive Jahresrechnung, Bericht der Revisionsstelle und Antrag zur Verwendung des Bilanzgewinns werden ab dem 26. Mai 2020 auf der Webseite des Unternehmens publiziert. Die Unterlagen liegen zudem am Sitz der Gesellschaft in Mürren zur Einsichtnahme auf. 


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