seilbahn.net | Themenbereiche | Wirtschaft | 2020-06-18

ProKilowatt - Programm: um 30% erhöhte Förderung für Schweizer Bergbahnen

grischconsulta AG

Das Schweizer Bundesamt für Energie (BFE) erhöht per sofort die ProKilowatt-Förderbeiträge für energieeffiziente Projekte im Rahmen einer CORONA-SOFORTMASSNAHME.

Für das laufende, zweite Effizienz-programm 2018 bis 2022 stellt das BFE die Erhöhung ab sofort, das heisst Juni 2020, bereit. Aufgrund der wirtschaftlichen Folgen des Coronavirus wird damit die finanzielle Unterstützung von Bergbahnen, die in Stromeffizienz-massnahmen investieren, verstärkt.

Weitere Informationen des BFE finden Sie auf dem ProKilowatt-Merkblatt zur befristeten Erhöhung von Förder-beiträgen bei laufenden Programmen.

Bereits mit dem ersten Programm 2012 bis 2017 wurden über die definierte Laufzeit der Investitionen Energie-Einsparungen von 25 GWh erzielt. Ein voller Erfolg, denn das Ergebnis entspricht dem Jahres-stromverbrauch von 5‘000 Haushalten.

Nutzen Sie die Chance einer Sonderförderung für den vorzeitigen Ersatz von Antriebsgruppen oder energieintensiver Schnee-Erzeuger, für die Einführung eines bedarfsabhängigen Betriebes von Umlaufbahnen oder die Regelung und Steuerung von Schachtheizungen.

Rechnen Sie genau nach, denn durch die Corona-Sondermassnahme mit 30% mehr Fördergeld können bis zu 40% der Investitionskosten durch ProKilowatt übernommen werden.

Wichtig bei der Sonderförderung:
  • zusätzliche Beiträge sind gültig für Massnahmen, die bis Ende 2021 umgesetzt sind
  • ausschliesslich gültig für ab jetzt NEU EINGEREICHTE PROJEKTE 
Legen Sie los. Grischconsulta ist Ihr Ansprechpartner für das ProKilowatt-Programm der Bergbahnen und begleiten Sie im gesamten Prozess.

Thomas Grünewald, Projektleiter ProKilowatt, steht Ihnen für Fragen und weitere Informationen rund um die Fördermöglichkeiten zur Verfügung.

Das wird gefördert (2018 - 2022)

Fördergelder, inklusive der Corona-Sonder-Massnahme*

Vorzeitiger Ersatz von Antriebsgruppen:
von 4 bis 20% der Investitionen 
(bisher 15%)

Bedarfsabhängiger Betrieb von Umlaufbahnen:
bis zu 40% der Investitionen
(bisher 30%)

Ersatz von energieintensiven Schneeerzeugern:
bis zu 40% der Investitionen
(bisher 30%)

Regelung und Steuerung von Schachtheizungen:
bis zu 26% der Investitionen
(bisher 20%; neuer Bereich seit 2018)





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