seilbahn.net | Themenbereiche | Wirtschaft | 2020-12-16

Covid / Österreich: Neue Verordnung betreffend Skigebiete

Geht es um die Skisaison, die mit Weihnachten starten können soll, darf in geschlossenen oder abdeckbaren Fahrbetriebsmitteln wie Gondeln, Kabinen und abdeckbaren Sesseln höchstens nur die Hälfte der üblich pro Beförderungskapazität vorgesehenen Personenzahl befördert werden. Betreiber von Seil- und Zahnradbahnen haben außerdem  basierend auf einer Risikoanalyse ein dem Stand der Wissenschaft entsprechendes COVID-19-Präventionskonzept zur Minimierung des Infektionsrisikos auszuarbeiten und umzusetzen, wie es in der Verordnung heißt. Diese Präventionskonzepte haben beispielsweise spezifische Hygienevorgaben, Regelungen für die Nutzung sanitärer Einrichtungen und zur Konsumation von Speisen und Getränken, Absperrungen und Bodenmarkierungen zu beinhalten.

Unverändert bleiben die Regelungen für die Gastronomie. Erlaubt bleiben lediglich die Abholung von Speisen und Getränken zwischen 06.00 Uhr und 19.00 Uhr. Auch das Verbot, im Umkreis von 50 Metern um die Betriebsstätte abgeholte Speisen und Getränke zu konsumieren, bleibt bestehen. Lieferservices bleiben ohne zeitliche Beschränkung erlaubt. Geschlossen bleiben Hotels und Beherbergungsbetriebe für touristische Zwecke.

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