seilbahn.net | Themenbereiche | Pisten | 2021-02-19

Tirolder Umweltanwalt: Gletscherskigebiete auf dünnem Eis?

Quelle: Tiroler Umweltanwaltschaft

Der Klimawandel schreitet unaufhörlich voran und als mittlerweile unleugbares Symptom zeigen sich auch die alpinen Gletscher davon nicht unbetroffen. Satellitenbilder offenbaren Jahr für Jahr aufs Neue wie sich die Gletscher zurückziehen, was nicht nur Auswirkungen für die hochalpinen Lebensräume oder die Eis-Albedo-Rückkopplung mit sich bringt.

Auch Gletscherschigebiete werden durch das voranschreitende Abschmelzen des tausende Jahre alten Eises und der damit einhergehenden Freilegung von darunter liegenden Strukturen zu Instandhaltungsmaßnahmen gezwungen, um den Betrieb aufrecht erhalten zu können. Da derartige Maßnahmen, wie z.B. die Verfüllung von Geländemulden, Abtragung von Felsen oder auch die Bearbeitung des Gletschereises selbst, gemäß Tiroler Naturschutzgesetz 2005 bewilligungspflichtig sind bzw. teilweise sogar einer Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß UVP-G 2000 bedürfen, ist die Landesumweltanwaltschaft in derartigen Vorhaben als Partei miteingebunden. In der Verfahrensarbeit wird deutlich, dass Instandhaltungsmaßnahmen in Gletscherschigebieten zur jährlichen Praxis geworden sind und alle Schigebiete Tirols, welche Gletschereis in Anspruch nehmen, davon betroffen sind. Neben der Gletscherzunge werden auch die Winter kürzer. Weniger Schneefall führt zwangsläufig zu vermehrter künstlicher Beschneiung der Pisten und damit zur Errichtung von zahlreichen neuen Speicherteichen in sensiblen alpinen Lebensräumen. Das dafür benötigte Wasser wird dem natürlichen Wasserkreislauf aus den Flüssen und Bächen entnommen – negative Auswirkungen auf die Gewässerökologie miteingeschlossen.  

Nach Ansicht des Landesumweltanwaltes ist der Rückgang der Gletscher nicht mehr aufzuhalten,  wodurch Schigebietsbetreiber in Zukunft wohl vermehrt mit der Frage konfrontiert werden, ob der immer größer werdende Instandhaltungsaufwand bei bestenfalls gleichbleibender Nachfrage die Beeinträchtigung hochalpiner sowie aquatischer Lebensräume noch rechtfertigt.

Quelle: Tiroler Umweltanwaltschaft

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