seilbahn.net | Themenbereiche | Seilbahnen | 2021-03-19

BAV Schweiz: Klare Grundlagen für Seilbahnunternehmen

Das BAV hat die Grundlagendokumente zu den Seilbahnen in drei Kategorien eingeteilt. Die Einteilung erfolgt abhängig von der rechtlichen Bedeutung der einzelnen Dokumente. Damit nimmt das Amt ein Anliegen der Branche auf und schafft mehr Klarheit und Transparenz. Die Unterlagen stehen auf der Webseite des BAV zur Verfügung.

Über die Jahre sind eine Vielzahl von Bezeichnungen im Bereich der BAV-Seilbahndokumente entstanden: Von Merkblättern zu Richtlinien, von Faktenblättern und Infobulletins bis hin zu Praxishilfen und Frequently Asked Questions (FAQ). Dies führte in der Branche verschiedentlich zu Diskussionen über die Bedeutung und den rechtlichen Stellenwert einzelner BAV-Dokumente bzw. bestimmter Dokumentkategorien.

Im vergangenen Jahr hat das Management Board Seilbahnen die Thematik aufgenommen. Dieses besteht aus Vertretern des Branchenverbands «Seilbahnen Schweiz», des Herstellverbands IARM, der Interkantonalen Kontrollstelle IKSS sowie des Bundesamtes für Verkehr (BAV). Das Management Board äusserte den Wunsch, alle Seilbahn-Grundlagendokumente nach ihrer rechtlichen Bedeutung zu kategorisieren.

Dies ist nun geschehen, und das BAV hat auf seiner Webseite sämtliche Dokumente im Seilbahnbereich in eine der folgenden drei Kategorien eingeteilt:
  • Rechtliche Grundlagen und Normen: Dazu zählen alle für Seilbahnunternehmen verbindlichen Gesetze und Verordnungen und die dazugehörigen Erläuterungen. Faktenblätter sind den Erläuterungen gleichgestellt. Ebenfalls in diese Kategorie gehören die relevanten technischen Normen sowie die Checklisten zum Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) nach Anlagentyp.
  • Richtlinien: Die Richtlinien des BAV stellen sicher, dass die Rechtsgrundlagen und Normen einheitlich und sachgerecht angewendet werden. Sie konkretisieren unbestimmte (Rechts)-Begriffe und legen die Bewilligungspraxis des BAV dar. Sie schaffen kein neues Recht. Damit wird Transparenz zur praktischen Anwendung der Vorschriften und dadurch Rechtssicherheit geschaffen. Aufgrund der darin behandelten Hauptaspekte lassen sich die Richtlinien in Verfahrensrichtlinien und technische Richtlinien unterteilen. Technische Richtlinien können auch einzelne Informationen und Hinweise zum Verfahren enthalten. Unter diese Kategorie der Richtlinien fallen auch die früher als Praxishilfe, Hilfsmittel, Fachinformation oder Merkblatt bezeichneten Dokumente.
  • Informationen: Die Dokumente in dieser Kategorie haben lediglich informativen Charakter.
Mit dieser Kategorisierung werden die Grundlagen des BAV für die Seilbahnunternehmen vereinfacht und es wird mehr Klarheit und Transparenz bei den publizierten BAV-Dokumenten geschaffen.


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