seilbahn.net | Themenbereiche | Urban | 2023-12-15

Zürich: Zooseilbahn weiterhin ausgebremst

Die Freude der Zoo Seilbahn AG nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts des Kantons Zürich, das den Entscheid der Vorinstanz bestätigte und den kantonalen Gestaltungsplan als rechtmässig beurteilte, war einstweilen von kurzer Dauer. Die Gegnerschaft zieht das Urteil ans Bundesgericht weiter.

«Es ist schade, dass auch nach 15 Jahren die Dringlichkeit und Wichtigkeit der Zooseilbahn als die perfekte und nachhaltigste ÖV-Verbindung zum Zoo Zürich nach wie vor nicht anerkannt wird», sagt der Delegierte des Zooseilbahn-Verwaltungsrats, Andreas Hohl.

Jungfernfahrt der Zooseilbahn verzögert sich weiter

Die Gegnerschaft moniert das Urteil des Verwaltungsgerichtes, weil die Mängel beim Verkehrskonzept und beim Natur- und Umweltschutz nach wie vor nicht behoben seien und reicht Beschwerde beim Bundesgericht ein. «Nachdem wir im Jahr 2018 eine neue Projektauflage der Zooseilbahn starteten, worin wir genau diese beiden Punkte grundlegend überarbeitet haben, fällt es uns schwer, diesen Weiterzug an die nächste Instanz nachzuvollziehen», beurteilt Andreas Hohl die aktuelle Situation. Die voraussichtliche Jungfernfahrt im Jahr 2028 wird sich dadurch weiter verzögern.

Damit werden die Bemühungen des Zoo Zürich um eine noch bessere ÖV-Anbindung erschwert. Mit der geplanten Zooseilbahn kann der Zoo schnell und komfortabel erschlossen werden. Die Gondeln sind kinderwagentauglich und barrierefrei, ökologisch und wirtschaftlich nachhaltig.

«Die Zooseilbahn bietet die perfekte Alternative zur Anreise mit dem Auto. Sie verursacht keinen Lärm, produziert keine Abgase und ist sicher», resümiert Andreas Hohl. Ausgangspunkt für die neue Anreise-Alternative ist der ÖV-Knotenpunkt Stettbach.

Aktueller Stand des Verfahrens
  • Die Zürcher Baudirektion setzte im Mai 2019 den Gestaltungsplan für die Zooseilbahn fest. Die Seilbahn erhielt damit nach dem Eintrag in den kantonalen Verkehrsrichtplan durch den Kantonsrat auch die nutzungsplanerische Grundlage.
  • Das Baurekursgericht wies am 21. August 2020 die gegen die Festsetzung des kantonalen Gestaltungsplans eingereichten Rekurse ab.
  • Das kantonale Verwaltungsgericht wies die gegen das Urteil des Baurekursgerichts erhobenen Beschwerden ab am 12. Oktober 2023 ab und bestätigte damit das Urteil der Vorinstanz.
  • Nach Ablauf der 30-tägigen Rechtsmittelfrist steht nun fest, dass die Gegnerschaft das Urteil ans Bundesgericht weiterzieht.
Zweites, parallellaufendes Verfahren
  • Für den Bau der Zooseilbahn ist neben dem kantonalen Gestaltungsplan auch die Plangenehmigung durch den Bund Voraussetzung. Diese wird erwartet, sobald der kantonale Gestaltungsplan rechtskräftig ist.
  • Verhandlungen mit betroffenen Grundeigentümern zum Erwerb der Rechte als Voraussetzung für den Betrieb der Seilbahn laufen.




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