seilbahn.net | Themenbereiche | Wirtschaft | 2019-11-18

Aktienkapitalerhöhung zur Finanzierung der neuen Schilthornbahn

Die Generalversammlung beschloss am 14. Juni 2019 die Aktienkapitalerhöhung zur Finanzierung des Projekts SCHILTHORNBAHN 20XX. Die Bezugs- und Zeichnungsfrist begann am 24. Oktober und endet am 19. November 2019 um 12 Uhr. Die Dividendenausschüttung für das Geschäftsjahr 2019 ist für Juni 2020 vorgesehen. 

Die Generalversammlung vom 14. Juni 2019 beschloss die Aktienkapitalerhöhung mit dem ausschliesslichen Zweck, damit die Finanzierung des Projekts SCHILTHORNBAHN 20XX zu gewährleisten. Sie ermächtigte den Verwaltungsrat, die Aktienkapitalerhöhung innerhalb von 2 Jahren vorzunehmen und dazu maximal 3'500 neue Namenaktien zum Nennwert von CHF 300 pro Aktie auszugeben. Mit der Ausgabe der Aktien wird das Aktienkapital der Gesellschaft auf maximal CHF 11'550'000 erhöht.  

Beginn der Bezugs- und Zeichnungsfrist ist der 24. Oktober und endet am 19. November 2019 um 12 Uhr. Am 2. Dezember 2019 erfolgt der Vollzug der Aktienkapitalerhöhung, die Liberierung, zu diesem Zeitpunkt werden die Aktien gegen Bezahlung ausgeliefert. Die neuen Aktien werden bestehenden Aktionären angeboten. Wollen diese ihr Bezugsrecht nicht ausüben, können sie die Aktien über den Verwaltungsrat der Schilthornbahn AG zum Handel freigeben. Der Bezugsrechtehandel erfolgt ausschliesslich über die Handelsplattform OTC-X. Nicht gezeichnete Aktien können durch den Verwaltungsrat im Interesse der Gesellschaft bisherigen und neuen Aktionären zugewiesen werden.  

Der Verwaltungsrat hat zudem die Dividendenberechtigung der neuen Aktien bestimmt. Diese sind erstmals mit dem Geschäftsjahr 2019 ab der Generalversammlung 2020 für die Dividendenausschüttung berechtigt. 


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