seilbahn.net | Themenbereiche | Wirtschaft | 2019-12-12

Pitztal-Ötztal: Mündliche Verhandlung im Jänner

Schigebietserweiterung und -zusammenschluss Pitztal-Ötztal - Verfahren nach dem UVP-G 2000

Das Projekt „Schigebietserweiterung und -zusammenschluss Pitztal-Ötztal“ sieht eine Erweiterung und die Verbindung der beiden Schigebiete Pitztaler Gletscher und Sölden/Ötztaler Gletscher mit neuen Anlagen vor.  

Das Vorhaben befindet sich im Gebiet um den linken Fernerkogel und wird begrenzt durch das am Talende des Pitztales gelegene Gletscherschigebiet zwischen Taschachtal und Griestal (Pitztaler Gletscher) sowie das im westlichen und südwestlichen Teil von Sölden gelegene Schigebiet auf den Gletschern Rettenbachferner und Tiefenbachferner (Sölden/Ötztaler Gletscher).  

Aus der Talsohle Mittelberg im Pitztal soll eine Zubringerbahn in das Gebiet um den linken Fernerkogl errichtet werden. Weitere schi- und seilbahntechnische Verbindungen sollen die beiden bestehenden Schigebiete Pitztaler Gletscher und Ötztaler Gletscher miteinander verbinden.  

Im Wesentlichen setzt sich das geplante Vorhaben aus  
  • der Seilbahn 3S Fernerkogl I als Zubringer aus dem Pitztal in das geplante neue Zentrum unterhalb der Braunschweigerhütte samt Bergstation der geplanten Seilbahn 3S Fernerkogl I, welche Restaurant, Mitarbeiterräume, Garagen, Lagerflächen und des Weiteren die Talstationen Fernerkogl II und Grabkogl Ost beinhaltet, 
  • den Seilbahnen 10EUB Fernerkogl II und Fernerkogl III mit Zwischenstation sowie den Seilbahnen 10EUB Grabkogl Ost und Grabkogl West mit Zwischenstation, welche die beiden bestehenden Schigebiete verbinden, 
  • einem Tunnel zur schitechnischen Verbindung, 
  • Pisten im Ausmaß von ca. 64 ha und 
  • der Schneeanlage mit Speicherteich 
zusammen. 

Projektsgegenständlich sind überdies etwa Lawinenverbauungen, Steinschlagsicherungen und sonstige Sicherheitsmaßnahmen, Anlagen zur Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung, Verkehrswege, Schüttungen und Deponien, Zwischenlager sowie Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen.  

Auflage

Das Umweltverträglichkeitsgutachten liegt in der Zeit von 11.12.2019 bis einschließlich 21.01.2020 in den Gemeindeämtern der Gemeinden St. Leonhard im Pitztal und Sölden sowie beim Amt der Tiroler Landesregierung, Abteilung Umweltschutz, Zimmer Nr. B 144, Eduard-Wallnöfer-Platz 3, 6020 Innsbruck, während der jeweiligen Amtsstunden zur Einsichtnahme auf.  

Gemeinsam mit dem Umweltverträglichkeitsgutachten liegen auch die von der Konsenswerberin vorgelegten Unterlagen zur Einsichtnahme auf.

Mündliche Verhandlung

Über das Ansuchen der Pitztaler Gletscherbahn GmbH & Co KG und der Ötztaler Gletscherbahn GmbH & Co KG wird eine mündliche Verhandlung anberaumt:
Datum: 22.01.2020 bis 24.01.2019 
Ort: Landhaus 1, Erdgeschoß, Großer Saal, Zimmer Nr. A066, Eduard-Wallnöfer-Platz 3, 6020 Innsbruck





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