seilbahn.net | Themenbereiche | Wirtschaft | 2020-01-21

Pitztal/Ötztal: Vertagung der mündlichen UVP-Verhandlung

Für den 22. Jänner 2020 wurde der Beginn der mündlichen Verhandlung im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung zum geplanten Skigebiets-Zusammenschluss von Pitztal und Ötztal anberaumt. Auf Grund des fortschreitenden Gletscherrückgangs wurde festgestellt, dass sich der Ist-Zustand des Gletschers gegenüber dem Zustand zum Zeitpunkt der Einreichung des Projektes im Jahr 2016 in einigen Teilbereichen verändert hat. Das Land Tirol verlangt deshalb von den Projektwerbern eine detaillierte Darstellung über die konkreten Auswirkungen durch den Gletscherrückgang. So gilt es darzustellen, welche im Projektvorhaben geplanten Maßnahmen bereits jetzt von den Rückgängen betroffen sind und welche Abweichungen von den derzeitigen Einreichunterlagen in zwei bis fünf Jahren zu erwarten sind.

Im öffentlich aufliegenden Umweltverträglichkeitsgutachten für den geplanten Skigebiets-Zusammenschluss von Pitztal und Ötztal ist in einigen Fachbereichen von wesentlichen, in zwei Fachbereichen von „untragbaren“ Auswirkungen auf Schutzgüter die Rede. Zum einen auf das Schutzgut Mensch durch Lärmentwicklung während der Bauarbeiten und zum anderen auf das Landschaftsbild. Während für die zu erwartende Lärmentwicklung bei den Bauarbeiten bereits entsprechende Lösungen erarbeitet werden konnten, bedarf es im Bereich „Landschaftsbild“ noch einer vertiefenden Ausarbeitung mit den Fachplanern. 

„Wir möchten und werden diesen neuen Anforderungen vollumfänglich nachkommen. Es ist uns insbesondere ein Anliegen, die absehbaren Veränderungen durch den Gletscherrückgang transparent zu beschreiben. Allerdings verlangen die benötigten neuen Unterlagen einer grundlegenden Erörterung der Projektdetails mit Fachplanern und Fachgutachtern. Dazu ist eine neuerliche, fundierte planerische Annäherung an wesentliche Teile unseres Vorhabens nötig. Das macht auch weitere Vor-Ort-Besichtigungen im Frühjahr notwendig. Aus diesem Grund haben wir beim Land Tirol eine Vertagung der mündlichen Verhandlung im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung beantragt“, erklären Eberhard Schultes, Geschäftsführer der Pitztaler Gletscherbahn sowie Walter Siegele, Geschäftsführer der Ötztaler Gletscherbahn in einem gemeinsamen Statement.

Die grundsätzliche Bereitschaft und Absicht, den Zusammenschluss der beiden Gletscherskigebiete zu realisieren, bleibt ungeachtet der beantragten Verschiebung aufrecht. „Wir werden nun die beantragten Unterlagen ausarbeiten und beim Land Tirol einbringen. Anschließend kann die zuständige Behörde über einen neuerlichen Termin für eine mündliche Verhandlung befinden“, erklären Schultes und Siegele.


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