seilbahn.net | Projekte | Zukunft | 2021-05-26

Kanton Glarus: Mitwirkungsprozess Erschliessung Braunwald gestartet

Mit einem Informationsanlass für die direktbetroffenen Einwohner sowie Zweitwohnungsbesitzer von Braunwald wurde ein Mitwirkungsverfahren eröffnet, das bis am 19. Juni 2021 dauert.

Für den Zubringer nach Braunwald stehen zukunftsweisende Entscheide an. Bis heute ist die Standseilbahn die einzige Verbindung nach Braunwald; es gibt keine Zufahrt. Die Standseilbahn ist das öffentliche Verkehrsmittel für Personen und Güter, Zubringer zu den Sportbahnen Braunwald und Lebensader für die ständige Wohnbevölkerung von Braunwald.

Seit 2006 wurden für die Erneuerung der Standseilbahn verschiedene Vorstudien und Arbeiten erstellt. Verschiedene Varianten für den Standort der Bergstation und Linienführungen wurden untersucht. In der letzten Vorstudie von 2017 und im daraus abgeleiteten Projekt wurde eine Verlegung der Bergstation zum Hüttenberg und die Beibehaltung des Systems Standseilbahn empfohlen. In den letzten Jahren sind aber mit der Erneuerung der gesetzlichen Grundlagen für Seilbahnen und insbesondere auch mit dem Grossprojekt Entwässerung von Braunwald wichtige Aspekte dazugekommen. Diese erfordern eine grundlegende Neubetrachtung.

Aufgrund der neuen Rahmenbedingungen und der Empfehlung des Departements Bau und Umwelt wurden noch einmal alle studierten Varianten für einen Neubau der Standseilbahn und eine Variante Luftseilbahn im Auftrag der Braunwald-Standseilbahn AG durch die Firma Tytec AG Solutions geprüft. Die Studie «Erneuerung Zubringer Braunwald ERZUB» bewertet alle Varianten von möglichen Lösungen der Erschliessung mit einer Standseilbahn und wurde im September 2019 abgeschlossen.

Im Rahmen des Mitwirkungsprozesses zum Projekt ERZUB wurde eine neue Idee, den Bau einer Güterstrasse von der Klausenpassstrasse, eingebracht. Gleichzeitig soll für den Personentransport eine Einseilumlaufbahn neu gebaut werden. Damit würde die Standseilbahn hinfällig. Auch dazu wurden Vorstudien erarbeitet; durch das Ingenieurbüro Ammann eine Vorstudie für den Bau einer Güterstrasse und durch die Firma Caraventa betreffend die technische Machbarkeit des Neubaus einer Einseilumlaufbahn.

Gesetzlich und technisch bestimmte Zeithorizonte 

Die Konzession und Betriebsbewilligung der Standseilbahn läuft am 30. April 2035 aus. Die heutige Anlage von 1907 wurde 1997/98 das letzte Mal umfassend erneuert. Das eidgenössische Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) verlangt seit 2002, dass bestehende Bauten und Anlagen sowie Fahrzeuge des öffentlichen Verkehrs spätestens nach 20 Jahren nach Inkrafttreten des Gesetzes behindertengerecht sein müssen.

Damit die Fristen des BehiG eingehalten werden können und auch zukunftsgerichtet eine mögliche Erneuerung der Konzession an die Hand genommen werden kann, muss der Regierungsrat des Kantons Glarus dieses Jahr einen Entscheid fällen: Entweder müssen finanzielle Mittel in die Ertüchtigung der Braunwaldbahn (BehiG, technische Erneuerungen) freigegeben oder aber die Planung einer neuen Erschliessung für Braunwald muss entschieden und ausgelöst werden.

Für den Neubau einer Erschliessung von Braunwald muss je nach Variantenwahl mit zwischen 5 und 15 Jahren gerechnet werden. Die Komplexität dieses Vorhabens darf nicht unterschätzt werden. Einerseits sind sehr viele Stellen involviert (Bevölkerung und Ferienhausbesitzer von Braunwald, Gemeinde Glarus Süd, Kanton Glarus, Bund mit insbesondere dem Bundesamt für Verkehr) und andererseits stehen sehr viele Prozessschritte an (Planung der Erschliessung, mögliche Landverhandlungen, aufwendige Verfahren).

Mitwirkungsverfahren …

Im Dezember 2020 hat das Departement Volkswirtschaft und Inneres dem Raumentwicklungsberater Ueli Strauss–Gallmann den Auftrag erteilt, einen freiwilligen Mitwirkungsprozess durchzuführen. Ziel dieses Schrittes ist, die betroffenen Anspruchsgruppen anzuhören und alle Meinungen abzuholen. So kann der Regierungsrat des Kantons Glarus Mitte 2021 im Wissen um alle Meinungen und Ansichten einen Entscheid für die zukünftige Erschliessung von Braunwald fällen.

… in zwei Phasen

Der Mitwirkungsprozess konnte frei gestaltet werden, weil es sich nicht um ein gesetzlich vorgeschriebenes, formalisiertes Verfahren handelt. Es erfolgt in zwei Phasen:
  • Phase 1: Es wurden zwischen Februar und April 2021 umfangreiche Gespräche mit Vertretungen aller wichtigen Anspruchsgruppen in Braunwald geführt. Es entstand ein umfassendes Bild der Ansprüche und Befindlichkeiten, aber auch von Emotionen und Gefühlen.
  • Phase 2: Von Mitte Mai bis Mitte Juni 2021 kann sich jede interessierte Person schriftlich zu den vorliegenden Varianten äussern. Gestartet wurde diese Phase mit einem Informationsanlass am 18. Mai 2021 in Braunwald.

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