seilbahn.net | Themenbereiche | Wirtschaft | 2021-09-21

Regeln für einen sicheren Wintertourismus

Um eine sichere und erfolgreiche Wintersaison zu ermöglichen, haben Tourismus- und Gesundheitsministerium konkrete Winterregeln erarbeitet.
 
Der bestehende 3-Stufenplan gibt zum Teil bereits den rechtlichen Rahmen vor:

1. Stufe: Derzeit
2. Stufe: Ab 7 Tage nachdem Intensivbetten-Auslastung von 15% überschritten wurde (300 Betten)
3. Stufe: Ab 7 Tage nachdem Auslastung von 20% überschritten wurde (400 Betten)

Seilbahnen
  • 85 Prozent der Seilbahnen sind offene Fahrbetriebsmittel mit geringerem Infektionsrisiko und einer Beförderungszeit von weniger als 15 Minuten. Zur Sicherung der Wintersaison werden von den Seilbahnunternehmen noch zusätzliche Maßnahmen für sicheren Winterurlaub in Österreich gesetzt.
  • Stufe 1-3: Für Besucher der Seilbahnbetriebe gilt bereits seit 15. September 2021 das verpflichtende Tragen einer FFP2-Maske in geschlossenen Räumen.
  • Ab Saisonstart Einführung der 3-G-Regel:
    • Bei Einführung von Eintrittsnachweisen sind diese beim Verkauf von Tickets zu überprüfen.
    • An einer praktikablen Umsetzung für Betreiber und Besucher wird gearbeitet (beispielsweise Koppelung des Onlineverkaufs von Tickets für eine automatisierte Kontrolle).
    • Besucher haben den gültigen 3-G-Nachweis stets mitzuführen und im Rahmen stichprobenartiger Kontrollen vorzuzeigen.
    • Die Verpflichtung zum Tragen einer FFP2-Maske besteht weiterhin.
    • Werden die epidemiologischen Maßnahmen durch Besucher nicht eingehalten, sollen die Seilbahnunternehmen von ihrer Beförderungspflicht entbunden werden.
  • Über die Stufe 3 hinausgehende Maßnahmen – insbesondere Beschränkungen für Ungeimpfte – werden im Gleichklang mit den allgemeinen Maßnahmen erfolgen.
Gastronomie und Beherbergung
  • Stufe 1: seit 15. September gilt die 3-G-Regel: Gäste müssen ein gültiges negatives Testergebnis, einen Impfnachweis oder einen Genesungsnachweis vorweisen. Zu beachten ist die Verkürzung der Gültigkeitsdauer der Antigen-Tests von 48 auf 24 Stunden.
  • Ab Stufe 2 sind Antigen-Tests mit Selbstabnahme („Wohnzimmertests“) als Eintrittsnachweis nicht mehr zulässig.
  • Sollte Stufe 3 in Kraft treten, sind auch Antigen-Schnelltests (etwa Teststraße oder Apotheken) nicht mehr als Zutrittsnachweis gültig. Daher gilt als Eintrittsnachweis nunmehr ein gültiges negatives PCR-Testergebnis, ein Impfnachweis oder ein Genesungsnachweis.
  • Über die Stufe 3 hinausgehende Maßnahmen – insbesondere Beschränkungen für Ungeimpfte – werden im Gleichklang mit den allgemeinen Maßnahmen erfolgen.
Après-Ski und Nachtgastronomie
  • Generell gelten für Après-Ski die gleichen Regeln wie für die Nachtgastronomie. In der Stufe 1 müssen Gäste ein gültiges negatives PCR-Testergebnis, einen Impfnachweis oder einen Genesungsnachweis vorweisen. Ein Antikörpernachweis oder Antigentest ist nicht ausreichend.
  • Für Betriebe der Nachtgastronomie sowie Après-Ski wird ab der Stufe 2 die 2-G-Regel (Geimpfte und Genesene - keine Tests mehr ausreichend) eingeführt.
  • Regelung für ungeimpfte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter: verpflichtendes Tragen einer FFP2-Maske sowie regelmäßiges Testen mittels PCR-Test – zumindest aber 3 mal pro Woche.
  • Künftig werden für Après-Ski reduzierte Sperrstunden und Pausensperrstunden ermöglicht. Zukünftig sollen neben den Ländern und Bezirksverwaltungsbehörden auch die Gemeinden strengere Maßnahmen über das Covid-19-Maßnahmengesetz oder das Epidemiegesetz treffen können. Details werden geprüft.

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