seilbahn.net | Themenbereiche | Karriere | 2022-05-16

Walliser Bergbahnen: Zu tiefe Löhne

Feststellung von Lohnpraktiken, die unter dem Normalarbeitsvertrag liegen

Bei einer allgemeinen Kontrolle der von den Walliser Bergbahnen bezahlten Löhne stellte die kantonale tripartite Kommission Fälle von Lohndumping fest. Das Departement für Volkswirtschaft und Bildung (DVB) und das Departement für Gesundheit, Soziales und Kultur (DGSK) sind über diese Situation informiert und werden alle notwendigen Massnahmen ergreifen, um einen gesunden und ausgewogenen Arbeitsmarkt in der Branche zu gewährleisten.

Im Juni 2021 beauftragte die kantonale tripartite Kommission die Dienststelle für Arbeitnehmerschutz und Arbeitsverhältnisse (DAA) mit der Durchführung der Lohnkontrolle im Bereich der Bergbahnen. Zu diesem Zweck versandte die DAA in einem ersten Schritt einen Fragebogen an die betroffenen Unternehmen, die gut kooperierten, bevor sie die Analysen und den eingehenden Austausch mit den Direktionen begann. Die ersten Ergebnisse wurden dem Büro der Kommission geliefert und anschliessend den Vorstehern der betroffenen Departemente, das heisst Christophe Darbellay für das DVB und Mathias Reynard für das DGSK, sowie den Parteien vorgestellt.

Zwischen 2018 und 2021 ergaben die durchgeführten Kontrollen, dass 36% der in der Branche festgestellten Löhne unter den Löhnen lagen, die im geltenden Normalarbeitsvertrag (NAV) vorgesehen sind. Von 53 überprüften Unternehmen bezahlten 39 einigen ihrer Mitarbeitenden unterhalb der im NAV vorgesehenen Mindestlöhne. Auch wenn dieser nicht rechtsverbindlich ist, kann dies eine Situation missbräuchlicher und wiederholter Unterbietung darstellen. Die DAA wird daher ein Schlichtungsverfahren einleiten. Die Unternehmen werden über ihre Ergebnisse informiert. Diejenigen, bei denen eine Unterbietung festgestellt wird, werden aufgefordert, ihre Löhne an die Branchenstandards anzupassen. 

Die festgestellten Abweichungen sind nicht tolerierbar und der Sektor muss sich bemühen, die Situation zu korrigieren. Die Bergbahnen als Rückgrat des Walliser Tourismus müssen ihre soziale Verantwortung in vorbildlicher Weise wahrnehmen. Dazu fordern die Departementsvorsteher die Sozialpartner in diesem Bereich auf, sich im Rahmen der laufenden Verhandlungen über einen neuen NAV auf eine für alle Seiten vorteilhafte Lösung zu einigen.

Die Tripartite Kommission und der Staat Wallis erwägen, Mindestlöhne in der Branche für verbindlich zu erklären. Dieser im Bundesrecht verankerte Mechanismus sollte in der Zukunft einen fairen und nachhaltigen Arbeitsmarkt in der Branche gewährleisten.

Quelle: Kanton Wallis


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