seilbahn.net | Themenbereiche | Wirtschaft | 2024-06-17

Tiroler Seilbahn- und Schigebietsprogramm: Beirat empfiehlt Novelle

Große Mehrheit im Landhaus
  • Verbot der Neuerschließung wird beibehalten
  • Stärkung öffentlicher Anbindung und ganzjähriger Nutzung
  • Qualität im Fokus
Das Beratungsgremium des Landes Tirol für Fragen der Raumordnung und regionaler Planungen befürwortet mit großer Mehrheit die Novelle des Tiroler Seilbahn- und Schigebietsprogramms. Zwischen Anfang April und Mitte Mai sind dazu insgesamt 15 Stellungnahmen eingebracht worden. „Die Novelle des TSSP wird von RO-Beirat breit mitgetragen. Es stellt eine qualitative Weiterentwicklung dieses über die bestehenden gesetzlichen Vorschriften hinausgehende Planungsinstruments im alpinen Raum dar. Die Tiroler Landesregierung wird der Empfehlung des Beirats folgen und diese Verordnung noch vor der Sommerpause beschließen“, fassen LHStv Josef Geisler und LHStv Georg Dornauer das Ergebnis der Sitzung von heute, Mittwoch, zusammen.

Unangetastet bleibt das Verbot von Neuerschließungen – ein gänzlicher Entwicklungsstopp, wie es etwa Endausbaugrenzen wären, ist verfassungsrechtlich nicht zulässig. Zudem enthält das TSSP eine Reihe von Ausschlusskriterien, aber auch Positivkriterien hinsichtlich der Erweiterung von Schigebieten. Weiteres wird durch die Novelle ein Fokus auf die Stärkung des Sommerangebots durch bestehende Anlagen gelegt. Konkret wird auch der Mobilitätsaspekt noch stärker berücksichtigt als bisher, indem beispielsweise die öffentliche Anbindung an Talstationen oder auch eine bessere Vernetzung von Wander-, Berg- und Radwegen forciert werden.

Über das Tiroler Seilbahn- und Schigebietsprogramm

Mit 31. Dezember 2024 läuft das aktuelle Tiroler Seilbahn- und Schigebietsprogramm (TSSP) aus. Dieses verbindliche Raumordnungsprogramm gilt für die Erweiterung von Schigebieten, wenn bestehende Schigebietsgrenzen überschritten werden. Neuerschließungen sind in Tirol grundsätzlich nicht zulässig. Erweiterungen oder Zusammenschlüsse unterliegen mit dem TSSP zusätzlich zu den ohnehin vorgeschriebenen Behördenverfahren einem strengen raumordnerischen Orientierungsrahmen. Für den Gletscherschutz hat Tirol zudem ein eigenes Programm. Aufgrund der Besonderheit der Gletscher ist dieses völlig unabhängig vom TSSP. Zusätzlich schließt das TSSP aber Erschließungen von Gletschern, deren Einzugsgebieten oder Moränen dezidiert aus.

„Mit dem Tiroler Seilbahn- und Schigebietsprogramm haben wir in Tirol bereits im Jahr 2005 die Grenzen des Wachstums verbindlich definiert. Wir haben uns gemeinsam dazu bekannt, dass wir keine Neuerschließungen wollen und brauchen. Jetzt steht die Fortschreibung des TSSP an. Das TSSP ist aber bei weitem nicht die einzige Rechtsgrundlage für Projekte im alpinen Raum, es bildet den raumordnerischen Rahmen, der über die strengen Genehmigungskriterien etwa des Naturschutzes, des Wasserrechtes, etc. hinausgeht. Jedes einzelne Vorhaben hat ohnehin ein strenges Genehmigungsverfahren zu durchlaufen“, erklärt LHStv Geisler.

Qualität im Fokus

Acht Skigebiete haben seit dem Jahr 2005 in Tirol ihren Betrieb eingestellt, ein Gebiet hat nur noch im Sommer offen. Die Zahl der Lifte ist um fast 20 Prozent von 1.076 im Jahr 2005 zugunsten leistungsstärkerer und modernerer Anlagen auf 877 im Jahr 2022 gesunken. Das zeigt der Evaluierungsbericht zum TSSP. „Insbesondere die Zahlen der letzten Jahre zeigen, dass Tirols Seilbahnwirtschaft auf Qualitäts- und nicht auf Expansionskurs ist“, stellt LHStv Geisler fest.

Auf Basis eines Evaluierungsberichts wurde das Raumordnungsprogramm nach zehn Jahren unter Einbindung aller gesetzlichen Interessenvertretungen, von Umweltverbänden sowie weiteren Fachleuten weiterentwickelt. 

„Die vorliegende Novelle ist ein enges Korsett, das den Seilbahnen und dem Sommer- und Wintertourismus aber nicht von vorne herein die Luft zum Atmen nimmt und Qualitätsverbesserungen grundsätzlich zulässt. Was es sicher nicht ist – es ist kein Kniefall vor der Seilbahnwirtschaft. Die Alternative wäre gewesen, das Programm völlig über den Haufen zu werfen und auf einen raumordnerischen Orientierungsrahmen zu verzichten“, stellt LHStv Geisler klar. 

"Mit dieser Verordnung haben wir einmal mehr bewiesen, dass wir unaufgeregt und mit Augenmaß unser schönes Land verantwortungsvoll weiterentwickeln", betont LHStv Dornauer.


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