Rechnungshofprüfung Lech-Zürs Tourismus: Finanzielle Lage äußerst angespanntHandlungsbedarf in mehreren Bereichen Die Lech-Zürs Tourismus GmbH, eine hundertprozentige Beteiligung der Gemeinde Lech und zuständig für die Vermarktung der Urlaubsdestination, wurde vom Landes-Rechnungshof im Rahmen einer Prüfung umfassend analysiert. Im Fokus standen Steuerung und Organisation sowie wirtschaftliche Situation des Unternehmens. Das Jahresergebnis war in den geprüften Jahren durchwegs negativ, das Bilanzergebnis verschlechterte sich zunehmend. Bereits seit dem Geschäftsjahr 2020/21 ist das Eigenkapital vollständig aufgebraucht. „Der Bericht verweist mit über 30 Empfehlungen auf mehrere wesentliche Handlungsfelder, deren Bearbeitung einen Beitrag zur notwendigen wirtschaftlichen Stabilisierung des Unternehmens sowie weiteren Professionalisierung leisten soll“, berichtet Karin Jenny-Url, Stellvertreterin der Direktorin. Umsetzungsverantwortung für Leitbild klären, Strategie erarbeiten Die im Alleineigentum der Gemeinde Lech stehende Lech-Zürs Tourismus GmbH wurde im Jahr 1996 gegründet und übernimmt – eingebunden in ein dichtes Netzwerk von Akteuren – zentrale Aufgaben der Destinationsvermarktung sowie der Gäste- und Vermieterbetreuung. In einem herausfordernden Umfeld hat sie eine wichtige Koordinationsaufgabe. Als Orientierungsrahmen dienen ihr die Tourismusstrategie des Landes Vorarlberg und das im Jahr 2021 erneuerte Tourismusleitbild der Gemeinde. Zuständig für dessen Umsetzung sind sowohl die Gemeinde als auch die Beteiligungsgesellschaft. Steuerungsstruktur der Beteiligung überprüfen und schärfen Der Tourismusbeirat, ein breit besetztes Gremium aus Gemeindemandatar∙innen und Interessenvertreter∙innen, hat als aufsichtsratsähnliches Organ der Tourismusgesellschaft eine bedeutende Funktion mit umfassenden Weisungs- und Überwachungsrechten gegenüber der Geschäftsführung. Hinsichtlich seiner Rolle bestehen allerdings Unklarheiten. Verkleinerung und Entpolitisierung des Tourismusbeirats wurden in der Vergangenheit bereits diskutiert, aber nicht weiterverfolgt. „Wir sehen darüber hinaus kritisch, dass im Tourismusbeirat operative, kontrollierende und entlastende Funktionen verschmelzen, und regen an, Aufgaben und Befugnisse des Gremiums neu zu definieren“, betont die Stellvertreterin der Direktorin. Die Steuerung des Unternehmens ist aus Sicht des Landes-Rechnungshofs insgesamt verbesserungswürdig. Damit auch die Gemeinde ihre wichtige Lenkungsfunktion wahrnehmen kann, ist der Informationsfluss auszubauen. „Jährliche Berichte des Prüfungsausschusses enthielten umfangreiche Hinweise, jedoch ließ sich deren gesetzlich verpflichtende Vorlage an die Gemeindevertretung nicht feststellen“, bemängelt Jenny-Url. Weiterentwicklung bei Organisation und interner Kontrolle In den vergangenen Jahren hat die Lech-Zürs Tourismus GmbH Initiativen zur Organisationsentwicklung gesetzt, meist unterstützt durch externe Beratungsunternehmen. Der Landes-Rechnungshof empfiehlt, eingeleitete Maßnahmen im Betriebsalltag umzusetzen und vorliegende Ansätze weiterzuverfolgen. Die im Jahr 2024 veranlasste Trennung vom langjährigen Geschäftsführer hat für das Unternehmen erhebliche Kosten zur Folge. Sie sind wesentlich auf die Ausgestaltung seines Vertrags zurückzuführen, welcher damals von der Gemeindevertretung so beschlossen wurde. Kritisch ist überdies anzumerken, dass der bereits große finanzielle Spielraum des scheidenden Geschäftsführers für den neu bestellten sogar noch erweitert wurde. Regelungen für zustimmungspflichtige Geschäfte sind daher anzupassen. In der Personalführung der rund 25 Vollzeitbeschäftigten traf das Unternehmen Maßnahmen zur Mitarbeiterbindung, um auf die hohe Fluktuation zu reagieren. Vereinzelt gewährte es unter anderem großzügige Leistungsprämien. Diese sollten zukünftig jedenfalls an anspruchsvolle Ziele und deren nachweisliche Erreichung geknüpft werden. Der Landes-Rechnungshof anerkennt das Bestehen eines Organisationshandbuchs, die Durchführung von Mitarbeitergesprächen und vorhandene Stellenbeschreibungen. Die Prüfung zeigte aber Versäumnisse beim Internen Kontrollsystem auf. Wesentliche Prinzipien wie Vier-Augen-Prinzip oder Funktionstrennung waren teils nicht erfüllt. Zentrale Abläufe lagen in einer Hand. Insbesondere in der Personalverrechnung und im Zahlungsverkehr sind Änderungen erforderlich. Zudem erläutert die Stellvertreterin der Direktorin, dass die Lech-Zürs Tourismus GmbH als öffentliche Auftraggeberin anzusehen ist. „Bei Beschaffungsvorgängen sind daher vergaberechtliche Bestimmungen einzuhalten.“ Dies konnte bei zwei überprüften Auftragserteilungen nicht festgestellt werden. Wirtschaftliche Situation sehr angespannt, Konsolidierung erforderlich |






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