seilbahn.net | Themenbereiche | Urban | 2023-10-06

«Aaregondel»: Regierungsrat fällt Grundsatzentscheid zur Projektidee

Die Interessengemeinschaft Aaregondel präsentierte Ende 2022 eine Machbarkeitsstudie zur Realisierbarkeit einer Seilbahnverbindung zwischen dem Hauptbahnhof Solothurn und dem Uferpark Attisholz-Luterbach. Nach Abwägung der Vor- und Nachteile verzichtet der Regierungsrat darauf, weitere Abklärungen einzuleiten, die für eine Realisierung der Projektidee notwendig wären.

Hintergrund: Im Mai 2021 präsentierte die Interessengemeinschaft (IG) Aaregondel die Idee für eine Seilbahnverbindung zwischen dem Hauptbahnhof Solothurn und dem Uferpark Attisholz-Luterbach. Im Dezember 2022 lieferte die IG eine Machbarkeitsstudie zur Realisierbarkeit nach. In dieser Studie wird der Regierungsrat implizit dazu aufgefordert, einen Grundsatzentscheid zur Projektidee zu fällen. Die Idee ist rein privater Natur, liegt jedoch gemäss Initianten im öffentlichen Interesse. Die «Aaregondel» soll in das System des öffentlichen Verkehrs integriert werden.

Nachteile überwiegen

Die an den Kanton herangetragene Projektidee wird als Petition qualifiziert. Der Regierungsrat hat nun als zuständige Behörde - für wegleitende Beschlüsse in Planungsfragen - Stellung genommen: 

Zusammenfassend kommt er zum Schluss, dass die vorgeschlagene Gondelbahn - entgegen den Annahmen der Initianten – insbesondere die in Zukunft geplanten weiteren Busverbindungen in das Attisholzareal nicht ersetzen kann. Die Vorteile der Projektidee verlieren deshalb gegenüber den damit verbundenen Nachteilen massgeblich an Gewicht und vermögen diese nicht aufzuwiegen.

Die Situation im Aareraum im Osten der Stadt Solothurn kann nicht mit den Verhältnissen in den Alpen verglichen werden. In Berggebieten macht die Erschliessung von bewohnten Siedlungen weit über dem Talboden mittels Gondelbahnen weitaus mehr Sinn.

Der Regierungsrat schätzt den Nutzen der Projektidee als eher gering ein. Darum erachtet er es als kaum möglich, die Eingriffe im Wasser- und Zugvogelreservat sowie die Auswirkungen auf das Landschaftsbild im Aareraum - im unmittelbaren Umfeld des national geschützten Stadtbildes - zu rechtfertigen. Ebenso schwierig wäre es, den Bau der Gondelbahn über bewohnten Liegenschaften zu begründen. Aus den genannten Gründen verzichtet der Regierungsrat weitere Abklärungen und Planungsverfahren einzuleiten, die für die Realisierung der Projektidee notwendigen wären.


Zurück
Fotos hinzufügen
Drucken
Email


Google Adsense