Schweizer Seilbahnen: Markierung von Seilbahnen als LuftfahrthindernisSeilbahnen können sowohl für die zivile als auch die militärische Luftfahrt eine potenzielle Gefahr darstellen. Mitunter hat dies zu Verzögerungen und Verteuerungen im PGV geführt. Eine Arbeitsgruppe unter der Leitung von Seilbahnen Schweiz will nun klare und praxisnahe Grundlagen für die Markierung solcher Anlagen schaffen. Beurteilung vor dem Plangenehmigungsverfahren durch das BAZL und die Luftwaffe Diskrepanz zwischen Anforderungen und Machbarkeit Die rechtlichen Grundlagen, wann und wie Seilbahnanlagen markiert werden müssen, sind in verschiedenen Verordnungen und Richtlinien festgelegt. Diese sind jedoch nicht immer einheitlich und können somit unterschiedlich interpretiert werden. Ausserdem bringen die verschiedenen Seilbahnsysteme unterschiedliche technische Gegebenheiten mit sich, welche die Umsetzung einzelner Forderungen verunmöglichen, erschweren oder das Projekt unverhältnismässig verteuern. In der Praxis führen diese Unterschiede zwischen den Anforderungen von BAZL/Luftwaffe sowie den Möglichkeiten der Hersteller immer wieder zu Diskussionen und Verzögerungen im gesamten PGV-Prozess. Arbeitsgruppe unter der Leitung von Seilbahnen Schweiz Sicherheit an erster Stelle Es sollen klare und nachvollziehbare Anforderungen geschaffen werden, welche den Seilbahnunternehmen Planungssicherheit bei Neu- und Umbauprojekten ermöglichen. In einem zweiten Schritt soll im Rahmen eines runden Tisches mit allen involvierten Parteien praxistaugliche Kompromisse erarbeitet und freigegeben werden – dies alles mit oberster Priorität bezüglich Sicherheit der Seilbahnanlagen, Luftfahrzeugen, Piloten und Passagieren/Benutzer:innen. |




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