Zürich: Zooseilbahn weiterhin ausgebremstDie Freude der Zoo Seilbahn AG nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts des Kantons Zürich, das den Entscheid der Vorinstanz bestätigte und den kantonalen Gestaltungsplan als rechtmässig beurteilte, war einstweilen von kurzer Dauer. Die Gegnerschaft zieht das Urteil ans Bundesgericht weiter. «Es ist schade, dass auch nach 15 Jahren die Dringlichkeit und Wichtigkeit der Zooseilbahn als die perfekte und nachhaltigste ÖV-Verbindung zum Zoo Zürich nach wie vor nicht anerkannt wird», sagt der Delegierte des Zooseilbahn-Verwaltungsrats, Andreas Hohl. Jungfernfahrt der Zooseilbahn verzögert sich weiter Die Gegnerschaft moniert das Urteil des Verwaltungsgerichtes, weil die Mängel beim Verkehrskonzept und beim Natur- und Umweltschutz nach wie vor nicht behoben seien und reicht Beschwerde beim Bundesgericht ein. «Nachdem wir im Jahr 2018 eine neue Projektauflage der Zooseilbahn starteten, worin wir genau diese beiden Punkte grundlegend überarbeitet haben, fällt es uns schwer, diesen Weiterzug an die nächste Instanz nachzuvollziehen», beurteilt Andreas Hohl die aktuelle Situation. Die voraussichtliche Jungfernfahrt im Jahr 2028 wird sich dadurch weiter verzögern. Damit werden die Bemühungen des Zoo Zürich um eine noch bessere ÖV-Anbindung erschwert. Mit der geplanten Zooseilbahn kann der Zoo schnell und komfortabel erschlossen werden. Die Gondeln sind kinderwagentauglich und barrierefrei, ökologisch und wirtschaftlich nachhaltig. «Die Zooseilbahn bietet die perfekte Alternative zur Anreise mit dem Auto. Sie verursacht keinen Lärm, produziert keine Abgase und ist sicher», resümiert Andreas Hohl. Ausgangspunkt für die neue Anreise-Alternative ist der ÖV-Knotenpunkt Stettbach. Aktueller Stand des Verfahrens
Zweites, parallellaufendes Verfahren
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