Kollision zweier Seilbahnsessel in Visperterminen: Zwischenbericht SUSTSchweizerischen Sicherheitsuntersuchungsstelle Am 3. Januar 2024 um ca. 16:05 Uhr ereignete sich bei der mit kuppelbaren Zweier-Sesseln ausgerüsteten Seilbahnanlage Visperterminen-Giw der Seilbahnunternehmung GIW AG (SVG) eine Kollision zweier Seilbahnsessel. Bei der Talfahrt, kurz nach dem Befahren der dritten Stütze nach der Ausfahrt aus der Bergstation (Stütze 11), rutschte der Sessel Nr. 68 auf dem Seil talwärts und kollidierte mit dem davor verkehrenden Sessel Nr. 67. Zwei Passagiere wurden leicht verletzt. Zwei Seilbahnsessel wurden beschädigt. Sicherheitsdefizit Das Versagen einer Seilklemme kann schwerwiegende Unfälle zur Folge haben. Ein Verlust der Klemmkraft kann, wie im vorliegenden Fall, zum Rutschen der Klemme auf dem Förderseil und zur Kollision von Seilbahnsesseln oder im schlimmsten Fall zum Absturz eines Sessels führen. Die Aufrechterhaltung der Klemmkraft einer Seilklemme muss daher dauerhaft gewährleistet sein. Tellerfedern kommen in einer Vielzahl von Seilbahnanlagen in unterschiedlichen Klemmentypen zur Anwendung. Die Verwendung von in einer Federsäule geschichteten Tellerfedern ist somit weit verbreitet. Die bisher vorliegenden Ergebnisse der Untersuchung deuten auf einen möglichen Qualitätsmangel der verwendeten Tellerfedern hin. Sicherheitsempfehlung Das Bundesamt für Verkehr (BAV) sollte sicherstellen, dass Hersteller und Betreiber von Anlagen mit Klemmen mit Tellerfedersystemen des Typs AK (AK 2, AK 2.1, AK 4, AK 4.1, AK 6 und AK 6.1) von der in Visperterminen aufgetretenen Problematik Kenntnis erhalten und dass angemessene Kontroll- und Korrekturmassnahmen ergriffen werden. |